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17.02.2026

Betriebsstättenbegriff: Finanzministerium plant nähere Erläuterung

Mit BMF-Schreiben vom 13.02.2026 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Grundsätzen der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff und die -begründung im innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht an bestimmte Verbände versandt.

Hintergrund: Für die Anwendung einer Reihe von ertragsteuerlichen Vorschriften des nationalen und internationalen Steuerrechts ist das Bestehen einer Betriebsstätte nach § 12 Abgabenordnung eine Tatbestandsvoraussetzung. In dem Entwurf seines Schreibens erläutert das BMF näher, unter welchen Voraussetzungen eine Betriebsstätte begründet wird.

Die Verbände, an die das Schreiben versendet wurde, und die interessierte Fachöffentlichkeit können jetzt bis zum 13.03.2026 zu dem Entwurf Stellung nehmen (per E-Mail an IVB2@bmf.bund.de). Der Entwurf des Schreibens steht auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei zum Download bereit.

Bundesfinanzministerium, PM vom 13.02.2026 zum Entwurf eines Schreibens, IV B 2 - S 1301/01410/007/240