Rechtstipp: Betriebsratswahl - Eine Führungskraft darf in mehreren Betrieben mitwählen

Ist eine Führungskraft im Rahmen einer so genannten Matrix-Organisation für mehrere Standorte einer Firma tätig (hier im IT-Bereich, wo Teams und »Organisationseinheiten« gebildet wurden), so darf sie grundsätzlich auch jeweils in den einzelnen Betrieben am jeweiligen Standort an den Betriebsratswahlen teilnehmen. Das gelte jedenfalls dann, wenn sie »nicht eindeutig einem Betrieb zugeordnet« werden kann. Es ist im Grundsatz möglich, in mehreren Betrieben wahlberechtigt zu sein. (Ob der Arbeitnehmer es in diesem konkreten Fall auch war, muss die Vorinstanz klären.) (BAG. 7 ABR 28/24) - vom 22.05.2025

Steuertipp: Mietwohnungen - Sonderabschreibung nach Abriss eines Altbaus und Neubau?

Ein Ehepaar vermietete ein 1962 gebautes Einfamilienhaus. Nach einer Schätzung der Kosten für die Sanierung des gesamten Hauses inkl. der vom Landkreis geforderten Erneuerung der Abwasserrohre von ca. 106.000 Euro verzichteten die Vermieter auf die aus ihrer Sicht unwirtschaftliche Sanierung und ließen das Haus nach Kündigung und Auszug des Mieters abreißen. Der Neubau des Einfamilienhauses auf dem gleichen Grundstück erfolgte dann kurz danach zu Herstellungskosten von rund 305.000 Euro. Die vom Ehepaar in ihrer Einkommensteuererklärung bei den Einkünften aus Vermietung beanspruchte Sonderabschreibung nach § 7b EStG für den Mietwohnungsneubau im ersten Jahr in Höhe von 15.209 Euro wurde vom Finanzamt abgelehnt. Die Klage der Vermieter scheiterte ebenfalls (FG Köln vom 12.9.2024, 1 K 2206/21). Jetzt muss der BFH entscheiden, ob es die Sonder-AfA auch für den Neubau eines zur Vermietung bestimmten Hauses gibt, wenn zuvor das an gleicher Stelle stehende alte Mietshaus abgerissen wurde (Az. IX R 24/24).