Rechtstipp: Schulrecht - Zick-Zack-Kurs darf irgendwann beendet werden
Eine 15-jährige konfessionslose Schülerin kann nicht durchsetzen, am evangelischen Religionsunterricht der Klasse 10 ihres Gymnasiums teilnehmen zu dürfen. Das gelte jedenfalls dann, wenn die Schülerin, die eine katholische Grundschule besucht hatte, zunächst in Klasse 5 das Fach Praktische Philosophie belegte und zum nächsten Schuljahr auf eigenen Wunsch zum Fach Katholische Religion wechselte. In der Klasse 7 wechselte sie zurück zum Fach Philosophie, weil sie »mit der Vorgehensweise der Lehrkraft nicht einverstanden« war. Nach der Klasse 9 wollte sie (wieder passte ihr die Lehrkraft nicht) dann zum Fach Evangelische Religion wechseln, was die Schule ablehnte - zu Recht. Konfessionslose Schüler/innen hätten zwar grundsätzlich die Möglichkeit, freiwillig am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht teilzunehmen. Ein rechtlicher Anspruch hierauf bestehe aber nicht. (VwG Düsseldorf, 18 L 3228/25) - vom 14.11.2025
Steuertipp: Schuldzinsabzug bei teilweiser Übertragung einer Immobilie
Bei der vorweggenommenen Erbfolge werden Immobilienanteile oft an Kinder übertragen, besonders wenn der Wert die Schenkungsfreibeträge übersteigt. Problematisch wird es, wenn noch Darlehen auf der Immobilie lasten: Überträgt ein Vater einen Anteil ohne Schulden und behält die Darlehen, kann er laut Bundesfinanzhof nicht mehr alle Zinsen steuerlich geltend machen. Das Finanzamt erkannte nur die Zinsen für seinen verbleibenden Anteil an, da für die übertragenen Anteile kein Zusammenhang zwischen Darlehen und Einnahmen besteht. Der Vater klagte vergeblich bis zum BFH (Urteil vom 3.12.2024, IX R 2/24).