Rechtstipp: Arbeitsrecht - Muss Dienstwagenleasing übernommen werden, so benachteiligt das

Ist ein Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag berechtigt, den ihm vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstwagen auch dann nutzen zu dürfen, wenn er schwer erkrankt und der sechswöchige Entgeltfortzahlungszeitraum abläuft, so wird er unangemessen benachteiligt, wenn er im Gegenzug dafür die Leasingraten für das Auto übernehmen muss. Hier stand dem Arbeitnehmer kein Wahlrecht zu, ob er auf die private Nutzung verzichten möchte oder die Leasingraten im Innenverhältnis zum Arbeitgeber tragen und das Fahrzeug weiterhin fahren möchte. Das ist rechtswidrig. (Hessisches LAG, 10 SLa 1164/24) - vom 16.05.2025

Steuertipp: Privatdarlehen - Berechnung des schenkungsteuerpflichtigen Anteils

Ein Privatdarlehen kann als Schenkung gelten, wenn die Konditionen – etwa der Zinssatz – günstiger sind als marktüblich. Im Streitfall zwischen Geschwistern erkannte der Bundesfinanzhof, dass für die Berechnung des steuerpflichtigen Zinsvorteils nicht pauschal der im Bewertungsgesetz genannte Zinssatz von 5,5 % herangezogen werden darf, wenn ein marktüblicher Wert vorliegt. Der BFH entschied, dass der tatsächliche Marktzinssatz maßgeblich ist (BFH-Urteil vom 31.7.2024, II R 20/22).