Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Landwirt muss für Photovoltaik keine IHK-Beiträge zahlen
Betreibt ein Landwirt auf seinen Betriebsgebäuden Photovoltaik-Anlagen als Nebenerwerbsquelle, und speist er den Strom in das öffentliche Stromnetz ein, so wird er zwar außerhalb der Landwirtschaft gewerblich tätig. Dennoch muss er dafür Beiträge zur Industrie- und Handelskammer nicht abführen. Zwar sei eine solche Tätigkeit grundsätzlich beitragspflichtig. Jedoch kann der Landwirt die »Beitragsprivilegierung« beanspruchen, weil die Landwirtschaft »unbestritten seine Haupttätigkeit darstellt«. (OVG Rheinland-Pfalz, 6 A 10460/25) - vom 26.08.2025
Steuertipp: Bundesfinanzhof - Verkündungstermine zur Grundsteuer Bundesmodell steht fest
Der Bundesfinanzhof (BFH) wird am Mittwoch, den 10. Dezember 2025, ab 9 Uhr in den drei Verfahren zur Grundsteuer »Bundesmodell« Rechtssache II R 25/24, Rechtssache II R 31/24 und Rechtssache II R 3/25 Entscheidungen verkünden. Die Verkündungstermine im BFH sind öffentlich. Eine Teilnahme ist jedoch nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Anmeldung können Sie ab sofort unter https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/im-fokus-grundsteuer/ durchführen; dort stehen auch weitere Informationen zum Ablauf zur Verfügung. (BFH, Pressemeldung vom 12.11.2025)