Steuertipp: Werbungskosten - Die 1.000 Euro-Grenze umfasst auch die Zweitwohnungssteuer

Ist der Höchstbetrag für die steuerliche Berücksichtigung in Höhe von 12.000 Euro jährlich für die Zweitwohnungskosten ausgeschöpft, so hat es damit auch dann sein Bewenden, wenn die Zweitwohnungssteuer sehr hoch ausfällt und dadurch die Grenze überschritten wird. Es dürfen maximal 1.000 Euro monatlich als Werbungskosten für die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung angesetzt werden. Dass damit Zweitwohnungsnutzer benachteiligt werden, die in teuren Metropolregionen arbeiten, sei hinzunehmen. Die Zweitwohnungssteuer falle (wie die Miete) ganz normal unter die "Unterkunftskosten". (BFH, VI R 30/21) - vom 13.12.2023

Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Ohne Betriebssitz darf ein Mietwagenunternehmer nicht unterwegs sein

Ist einem Unternehmer eine Genehmigung für den Betrieb eines Mietwagenverkehrs erteilt worden (hier für 10 Mietwagen), so darf diese Genehmigung von der Behörde wieder zurückgezogen werden, wenn festgestellt wird, dass das Unternehmen an der angegebenen Firmenadresse gar keinen Firmensitz hat und sich dort weder Büroräume noch Stellplatzmöglichkeiten für die Fahrzeuge befinden. Weil es aber ein wesentliches Merkmal des Mietwagenverkehrs sei, dass Aufträge nicht an beliebigen Orten, sondern "grundsätzlich nur am Betriebssitz entgegengenommen werden dürfen", liege hier ein Verstoß gegen die Genehmigungsvorschiften vor. Die Fahrzeuge müssen nach jedem abgeschlossenen Auftrag zum Betriebssitz zurückkehren. Sie dürfen nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen stehen und dort möglicherweise weiter Aufträge annehmen. Das sei ein Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz. (VwG Berlin, 11 L 53/24)