Rechtstipp: Räum- und Streupflicht - Ein Parkplatz muss nicht komplett eisfrei sein
Befindet sich ein Lkw-Fahrer mit seinem Lastwagen auf dem Gelände eines Unternehmens, das er beliefert, steigt er aus und rutscht er beim Öffnen der Lkw-Plane auf einer (aus einer Sicht) »nicht erkennbaren Eisplatte« aus, so kann er den Unternehmer dennoch nicht zwingend zu Schmerzensgeld heranziehen (hier verlangte er »mindestens 3.500 € für ein gebrochenes Handgelenk). Für Parkplätze seien nicht dieselben Maßstäbe mit Blick auf die Räum- und Streupflicht anzulegen, wie sie für Fußgängerwege gelten. Ein Parkplatz sei »in erster Linie zur Aufnahme des ruhenden Kfz-Verkehrs bestimmt«. Zwar müssen Grundstückseigentümer im Winter auch dort »in gewissem Umfang für die Sicherheit der Fußgänger sorgen«. Allerdings seien »keine perfekten Lösungen« gefordert. Vielmehr gehe es darum, im Rahmen des Zumutbaren die von winterlichen Verhältnissen ausgehende Gefährdung zu begrenzen. Das Unternehmen sei weder verpflichtet gewesen, sein »gesamtes Betriebsgelände flächendeckend zu streuen« noch habe es dafür sorgen müssen, dass der Lkw-Fahrer »beim Aussteigen oder unmittelbar neben dem Fahrzeug auf gestreuten Boden tritt«. (AmG München, 173 C 24363/24) - vom 01.12.2025
Rechtstipp: Ohne Meisterbrief darf nicht frisiert werden
Grundsätzlich benötigen selbstständige Friseure einen Meisterbrief. Das gelte auch dann, wenn eine Frau als »Make-up-Artist« arbeitet und zusätzlich Hochsteck- und Brautfrisuren anbietet. Im konkreten Fall war eine Frau als »Make-up Artist« in das Verzeichnis der Inhaber handwerksähnlicher Gewerke bei der Handwerkskammer eintragen. Bietet sie jedoch zusätzlich Brautfrisuren und Haarstyling für Events an, so darf sie das nicht ohne bestandene Meisterprüfung. Sie kann keine Ausnahmegenehmigung durchsetzen, weil es ihr zumutbar ist, die Meisterprüfung abzulegen. Ihre Argumente, sie habe zwei kleine Kinder, baue grade ein Haus und sei Diabetikerin, zogen nicht. (VwG Trier, 2 K 5830/25) - vom 10.11.2025