Steuertipp: Bei einer möglichen Doppelbesteuerung ist schon genau hinzuschauen

Ein Rentner kann sich nicht gegen die Besteuerung seiner Renten mit der Begründung wehren, es liege eine Doppelbesteuerung vor, weil die Rentenbeiträge, die er gezahlt hatte, nicht oder nur bedingt steuerlich abzugsfähig waren, während die ausgezahlte Rente später voll zu versteuern ist. Auch das Argument, das die Abzugsfähigkeit der Altersvorsorgeaufwendungen nicht auf den stetig ansteigenden Besteuerungsanteil abgestimmt sei, konnte nicht durchdringen. Eine doppelte Besteuerung liege nicht vor, wenn die Summe der voraussichtlich steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse mindestens ebenso hoch ist wie die Summe der aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Altersvorsorgeaufwendungen (was hier der Fall war). (FG des Saarlandes, 3 K 1072/20) - vom 27.03.2024

Rechtstipp: Eine Werbung ohne Preisangabe ist rechtswidrig

Bietet ein Lebensmittel-Einzelhändler an, dass sich Kunden in bereitgestellten Flaschen Orangensaft mittels Saftpresse selbst frisch abfüllen können, so muss im Rahmen der Preisangabenverordnung - neben der Werbung für das Produkt - erkennbar sein, welcher Grundpreis für den O-Saft gilt. Es muss zu erkennen sein, wie teuer zum Beispiel ein Liter des Saftes ist. Wird an der Kasse - unabhängig vom tatsächlichen Inhalt - allein mithilfe der Flaschengröße abgerechnet, so ist das ein Verstoß gegen das Gebot der Preisklarheit und gegen das Gesetzt gegen den unlauteren Wettbewerb. (OLG Karlsruhe, 14 Ukl 1/23)