Rechtstipp: Sexuelle Belästigung bringt fristlose Kündigung
Gibt ein Rabbiner einer jüdischen Gemeinde gegenüber einem weiblichen Mitglied im Rahmen einer heiltherapeutischen Sitzung an, sie durch ein Ritual »reinigen« zu können, wobei er ihr einen Zungenkuss aufdrängte und sie seine »Erregtheit" spüren konnte, so ist er wegen sexueller Belästigung sofort zu entlassen. Ihm ist »sexuelle Gewalt« und Manipulation in seiner Position als Gemeinderabbiner vorzuwerfen. Kann er seine Behauptung nicht belegen, es sei einvernehmlich zu dem sexuellen Kontakt gekommen, so bleibt es bei der fristlosen Kündigung. (LAG Berlin-Brandenburg, 12 SLa 876/25) - vom 07.11.2025
Steuertipp: Feier des Arbeitgebers zur Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu Arbeitslohn
Aufwendungen des Arbeitgebers für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers in den Ruhestand führen bei dem zu Verabschiedenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt. Das gelte auch, soweit die Aufwendungen des Arbeitgebers anteilig auf den Arbeitnehmer selbst und vom Arbeitgeber eingeladene Familienangehörige des Arbeitnehmers entfallen, entschied der BFH (Urteil vom 19.11.2025, VI R 18/24).