Rechtstipp: Eigenbedarfskündigung - Auch für die Untermieterin muss es gute Gründe geben

Kündigt eine Frau ihrer Untermieterin wegen Eigenbedarfs, weil sie den Wohnraum für ihre Tochter frei machen möchte, so hat sie damit keinen Erfolg, wenn das Interesse der Tochter an der Wohnung nicht höher zu gewichten ist als das Interesse der Untermieterin. Geht es für die Tochter »lediglich« darum, im Umfeld der Wohnung bessere persönliche und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten zu haben (hier wollte das Kind ins Künstlerviertel ziehen, weil es eine Ausbildung zur Bühnenbildnerin absolvierte), so reicht das nicht für eine Kündigung. Zwar sei auch in einem Untermietverhältnis eine Eigenbedarfskündigung grundsätzlich möglich. Allerdings muss ein berechtigtes Interesse an der Wohnung bestehen. Das lag hier nicht vor. (AmG Berlin-Mitte, 122 C 36/25) - vom 15.01.2026

Steuertipp: Dienstreisen mit Privatfahrzeug trotz Firmenwagen

Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich das Beförderungsmittel für Dienstreisen frei wählen, jedoch sind Fahrtkosten für die Nutzung des privaten Pkw nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn ihnen ein Firmenwagen zur Verfügung steht und keine dienstlichen Gründe für den Verzicht auf dessen Nutzung vorliegen. Dies gilt insbesondere, wenn die Entscheidung für das Privatfahrzeug auf privaten Motiven, etwa der Nutzung des Firmenwagens durch die Ehefrau während der Dienstreise, beruht. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs sind solche Aufwendungen in voller Höhe als unangemessen einzustufen und daher steuerlich nicht absetzbar. Nur wenn ein beruflicher Grund für die Nutzung des Privatwagens glaubhaft gemacht werden kann, ist ein Abzug möglich. (BFH-Urteil vom 21.1.2026, VI R 30/24)