Rechtstipp: Eigentumswohnung - Scheidet die Verwalterin "unterjährig" aus, macht sie keinen Bericht

Ist eine Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft vor Ablauf des Kalenderjahres ausgeschieden, so ist sie nicht (mehr) verpflichtet, einen Vermögensbericht für das abgelaufene Kalenderjahr zu erstellen. Ist sie am 12. Dezember des Jahres ausgeschieden - und damit "unterjährig" -, so entfällt die Pflicht zu dieser Dienstleistung. Auch eine Jahresabrechnung muss ein Verwalter, der im Laufe des Jahres ausgeschieden ist, nicht mehr erstellen. (LG Frankfurt am Main, 2-13 S 109/24) - vom 06.01.2025

Steuertipp: Höhere Steuerfreibeträge für das kommunale Ehrenamt in Mecklenburg-Vorpommern

Die steuerfreien Freibeträge für ehrenamtlich Tätige in den Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns werden erhöht. Hintergrund ist das Steueränderungsgesetz 2025, mit dem der steuerfreie Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nummer 26 Einkommensteuergesetz von 3.000 Euro auf 3.300 Euro jährlich angehoben wurde. Durch die Anhebung der steuerfreien Mindestbeträge können höhere Aufwandsentschädigungen künftig in größerem Umfang steuerfrei ausgezahlt werden. Das betrifft nicht nur ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, sondern auch Mitglieder kommunaler Vertretungen, Kreistagsmitglieder, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sowie weitere kommunale Ehrenamtsträger. Die Erhöhung erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2026. Eine Übersicht der neuen Monatsbeträge hat das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern auf seiner Internetseite veröffentlicht. https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/fm/Aktuell/?id=221305 (FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Meldung vom 25.06.2026)