18.02.2026
Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen hat entschieden, dass das Veterinäramt insgesamt 40 Hunde von dem Gelände "Ponies Paradise" in Marl in Obhut nehmen durfte.
Bereits seit Anfang 2025 hatte die Tierschutzbehörde bei mehreren Kontrollen große Mängel bei der Haltung der Hunde festgestellt. Trotz wiederholter Hinweise besserte sich die Situation nicht. Deshalb nahm der Kreis Recklinghausen die 40 Labradore in Obhut.
Die Behörde ordnete zusätzlich an, die Hunde zu verkaufen oder weiterzuvermitteln. Beide Anordnungen sollten sofort umgesetzt werden. Die Halterin versuchte, dies gerichtlich zu stoppen, hatte damit aber keinen Erfolg. Das Gericht stellte fest, dass die Maßnahmen rechtmäßig sind. Die Halterin habe mehrfach gegen die Regeln des Tierschutzes verstoßen. Besonders wichtig waren dabei die Berichte und Fotos der Amtstierärztin.
Diese hatte festgestellt, dass die Hunde vernachlässigt wurden. Es gab zu wenig Liegeplätze, nicht genug geeignetes Futter, kein ausreichend sauberes Trinkwasser und keine angemessene medizinische Versorgung. Außerdem wurde die unkontrollierte Vermehrung der Hunde nicht verhindert. Für trächtige oder säugende Hündinnen gab es keine geschützten Rückzugsorte.
Die Entscheidung, die Hunde weiterzugeben, ist nach Ansicht des Gerichts richtig und der Halterin wurde endgültig verboten, Hunde zu halten oder zu betreuen.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Hundehalterin kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einlegen.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, PM vom 06.02.2026 zu 16 L 1367/25 (Fortnahme) und 16 L 1380/25 (Veräußerung), nicht rechtskräftig