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24.03.2026

E-Auto-Prämie: Nur für europäische Modelle?

Die Bundesregierung will den Umstieg vom Verbrenner auf Elektroautos mit staatlichem Geld voranbringen und plant, ab Mai eine Prämie auszuzahlen. Doch neue EU-Regeln könnten das Förderprogramm in naher Zukunft einschränken, warnt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Für Käufer, die mit dem staatlichen Zuschuss kalkulieren, laufe damit die Zeit.

Die aktuelle Prämie betrage bis zu 6.000 Euro beim Kauf oder Leasing eines Neuwagens für Privatkunden. Gefördert würden Fahrzeuge der Klasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender – Reichweitenverlängerung auf Verbrennerbasis – oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Im Gegenzug werde eine Haltedauer von mindestens 36 Monaten verlangt.

Die Basisförderung variiere einkommensabhängig zwischen 3.000 und 5.000 Euro und ende bei einem Haushaltseinkommen von 80.000 Euro beziehungsweise 90.000 Euro mit zwei Kindern unter 18 Jahren. Für das erste und zweite Kind gebe es jeweils 500 Euro, sodass die Fördersumme für rein elektrische Autos auf bis zu 6.000 Euro steigen könne. Für förderfähige Plug-in-Hybride oder E-Fahrzeuge mit Range Extender gebe es eine etwas geringere Prämie. Die Grundprämie liege bei 1.500 bis 3.500 Euro zuzüglich Kinderprämie, sodass die maximale Fördersumme 4.500 betrage.

Wer heute seinen Neuwagen ab Werk bestellt, müsse aber mit einer gewissen Unsicherheit leben. Denn für die Prämie sei nicht das Datum des Kaufvertrags, sondern der Zulassung relevant. Angesichts von Lieferzeiten von bis zu zwölf Monaten je nach Hersteller und Modell könnten bis dahin andere Regeln gelten, so die Lohnsteuerhilfe. Der Grund dafür liege in Brüssel. Dort arbeite die EU-Kommission am so genannten Industrial Accelerator Act, der nationale Subventionen an eine europäische Wertschöpfung koppeln solle. Genau das könnte die deutsche Förderung in ihrer jetzigen Form ausbremsen, denn der Produktionsstandort eines Fahrzeugs spiele bisher keine Rolle.

Laut Lohnsteuerhilfe betont die Bundesregierung auf ihrer Website, dass das EU-Gesetzgebungsverfahren jedoch einen "geraumen«, aber nicht näher definierten Zeitraum in Anspruch nehmen dürfte. Bis dahin soll das Förderprogramm der Bundesregierung umgesetzt werden. Erst nach dem Inkrafttreten des EU-Gesetzes müssten die nationalen Zuschüsse verbindlich angepasst werden. Allerdings erwähne die Bundesregierung einschränkend, dass die Aufnahme der EU-Präferenzen schon vorher geprüft und in das Förderprogramm integriert werden soll. Die Regeln, die heute gelten, könnten also morgen anders aussehen.

Gerade viele der derzeit verfügbaren und kostengünstigen E-Autos erfüllten das Kriterium «Made in Europe« nicht und stammten aus Asien, fährt die Lohnsteuerhilfe fort. Selbst Fahrzeuge europäischer Marken enthielten in der Regel Batterien, Rohstoffe oder Elektronikkomponenten aus China. In der Folge wären diese Modelle nicht mehr oder nur in geringerem Maße förderfähig, obwohl sie derzeit unter die Förderkriterien fallen. Wer sich für ein asiatisches Fahrzeug entscheidet, könne also mittelfristig nicht sicher sein. Sollte die Prämie abgeändert werden, müssten die Kunden im Zweifel die vollen Kosten tragen.

Das sei für Verbraucher heikel. Denn die Förderung erfolge rückwirkend. Wer seit Januar 2026 ein förderfähiges E-Auto angeschafft hat, könne voraussichtlich ab Mai die Förderung über ein Online-Portal des Bundesumweltministeriums beantragen. Ab dem Zeitpunkt der Kfz-Zulassung hätten Käufer dafür maximal zwölf Monate Zeit. Dem Antrag seien eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags, der Fahrzeugschein als Nachweis der Erstzulassung des Fahrzeugs und zwei Einkommensteuerbescheide beizufügen.

Die letzten beiden Einkommensteuerbescheide, die maximal drei Jahre alt sein dürfen, dienten dazu, das zu versteuernde Haushaltseinkommen nachzuweisen. Ist die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 noch nicht erstellt, seien es die Steuerbescheide der Jahre 2023 und 2024. "Wer die Förderung zeitnah in Anspruch nehmen möchte, muss im Zweifelsfall noch rasch die Steuererklärungen für diese beiden Jahre nachträglich einreichen, damit es zu keinen Verzögerungen kommt", erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern. Bei Rentnern, die nicht steuerpflichtig sind, werde eine Rentenbescheinigung ersatzweise akzeptiert.

Wer bei seiner Entscheidung bezüglich des Kfz-Modells nicht eingeschränkt sein möchte, sollte rasch handeln, rät die Lohnsteuerhilfe. Dabei sei entweder auf bereits lieferbare Fahrzeuge zurückzugreifen oder darauf zu achten, dass die Lieferzeiten nicht zu lang sind. Damit sei das Risiko begrenzt und die Prämie könne bis zu dem Zeitpunkt, bis die EU-Regelung in Kraft tritt und die Aktualisierung der Förderung durch ist, genutzt werden. Es sei davon auszugehen, dass das noch mehrere Monate andauert. Danach gelte die aktualisierte Förderung voraussichtlich nur mehr für rein europäische Fahrzeuge, die meist teurer in der Anschaffung sind. Alternativ könne dann auf ein gebrauchtes E-Fahrzeug zurückgegriffen werden, dessen Kaufpreis zwar niedriger ist, der aber bislang noch nicht staatlich subventioniert wird.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 17.03.2026