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31.03.2026

Vorsteuerabzug: Wann muss eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Verfahren zum Vorsteuerabzug die Revision zugelassen. Damit will er die Klärung der Rechtsfrage ermöglichen, ob ein abziehbarer Vorsteuerbetrag bereits für den Besteuerungszeitraum des Leistungsbezugs vorliegt, wenn das während dieses Besteuerungszeitraums zugegangene Abrechnungsdokument nicht über die erforderlichen Angaben verfügt, damit es als berichtigungsfähige Rechnung angesehen werden kann, und dem Leistungsempfänger eine hierauf bezogene Berichtigung erst nach Ablauf des Voranmeldungs- und Besteuerungszeitraums des Leistungsbezugs zugeht.

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 26.02.2026, V B 11/25, NV