02.04.2026
Der Rat hat am 30.03.2026 eine Richtlinie zur Überarbeitung der Vorschriften über Pauschalreisen angenommen. Mit den neuen Vorschriften wird der Schutz von Reisenden gestärkt, die verschiedene touristische Leistungen – wie Flüge, Transfers, Unterkunft oder Ausflüge – in einem einzigen Paket erwerben. In der überarbeiteten Pauschalreiserichtlinie werden die Definition des Begriffs »Pauschalreise« angepasst, die Informationen, die Reisenden zur Verfügung gestellt werden müssen, verbessert und die Rechte von Reisenden im Falle der Stornierung einer Pauschalreise oder einer Insolvenz des Dienstleisters klar festgelegt.
Mehr Schutz für Pauschalreisende
Mit der aktualisierten Pauschalreiserichtlinie wird die Definition des Begriffs »Pauschalreise« auch dadurch vereinfacht, dass verbundene Reiseleistungen vom Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften ausgenommen werden. Außerdem werden klarere Informationspflichten zugunsten von Verbraucherinnen und Verbrauchern eingeführt, indem insbesondere festgelegt wird, welche Informationen Reisende vor, während und nach ihrer Reise erhalten müssen, einschließlich genauere Angaben zu Zahlungsmethoden, Pass-/Visumanforderungen, Barrierefreiheit und Stornierungsgebühren. Mit dem neuen Text werden zudem die Transparenzvorschriften im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters verbessert und die Veranstalter verpflichtet, Systeme für die Bearbeitung von Beschwerden einzurichten.
In der neuen Richtlinie werden die Rechte von Reisenden präzisiert, wenn sie ihre Reise aufgrund höherer Gewalt stornieren. In solchen Fällen sollte den Reisenden keine Rücktrittsgebühr in Rechnung gestellt werden, und die Reiseveranstalter müssen innerhalb von 14 Tagen eine Rückerstattung leisten.
Mit der Richtlinie werden auch Vorschriften über Gutscheine eingeführt, die als Alternative zur Rückerstattung angeboten werden können, sofern sie mindestens dem Wert der ursprünglichen Reise entsprechen, zwölf Monate gültig und einmal übertragbar sind.
Im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters müssen Reisende innerhalb von sechs Monaten eine Rückerstattung erhalten (diese Frist kann unter bestimmten Bedingungen verlängert werden). Außerdem wird ein besserer Schutz und eine bessere Aufklärung über die Deckung bei Insolvenzen gewährleistet.
Nächste Schritte
Nach der Billigung durch den Rat ist der Rechtsakt angenommen und tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Danach haben die Mitgliedstaaten 28 Monate Zeit, um die neuen Regeln auf nationaler Ebene umzusetzen.
Hintergrund
Pauschalreisen, bei denen Reiseveranstalter Leistungen wie Flüge, Unterkunft und Ausflüge kombinieren, sind bei Reisenden beliebt. Aufgrund ihrer Komplexität kann es jedoch problematisch werden, im Falle einer Stornierung der Pauschalreise die Kosten erstattet zu bekommen. Die Insolvenz großer Unternehmen wie Thomas Cook, aber auch die Auswirkungen der COVID-19-Krise haben deutlich gemacht, dass die bestehenden Vorschriften im Interesse eines besseren Schutzes nachgebessert werden müssen. Daraufhin hat die Europäische Kommission im Oktober 2023 eine Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie von 2015 vorgeschlagen, um die Vorschriften für Pauschalreisen zu vereinfachen und den Schutz von Reisenden zu stärken.
Rat der EU, Pressemitteilung vom 30.03.2026