24.04.2026
Steuerberater müssen ihre Tätigkeit frei vom Einfluss renditegetriebener Finanzinvestoren ausüben können. Dieses Anliegen des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) brachte dessen Präsident Torsten Lüth in einer Anhörung des Finanzausschusses erneut vor. Laut DStV ist der Finanzausschuss dem nun uneingeschränkt gefolgt.
Um die nötige Rechtssicherheit zu schaffen, soll eine Präzisierung zum geltenden Fremdbesitzverbot in das Gesetz aufgenommen werden (BT-Drs. 21/5529). Danach sind unmittelbare sowie auch mittelbare Beteiligungen von anerkannten Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften nur dann möglich, wenn diese ihrerseits die geltenden Anerkennungsvoraussetzungen nach dem Steuerberatungsgesetz erfüllen.
Damit werde klargestellt, dass nur qualifizierte Berufsträger an Berufsausübungsgesellschaften von Steuerberatern beteiligt sein dürfen und rein finanzielle Beteiligungen berufsfremder Investoren standeswidrig sind. Der DStV begrüßt diesen Vorstoß der Koalition: Die Steuerpflichtigen vertrauten auf eine unabhängige Beratung. Ihr Schutz müsse entscheidender Maßstab für den Gesetzgeber bleiben, so Lüth im Finanzausschuss.
Das zunehmende Drängen von Private Equity-Investoren in den Markt der Steuerberatung müsse dringend unterbunden werden. Lüth appellierte an den Gesetzgeber, eine Regelung zur rechtssicheren Ausgestaltung des Fremdbesitzverbots vorzusehen. Dies sei im Interesse der Bürger sowie der Unternehmen notwendig.
Lüth warnte zudem, dass die Entwicklung Konzentrationsprozesse verstärke und regionale Kanzleistrukturen zum Nachteil insbesondere kleiner und mittelständischer Praxen gefährde. Die kleinen und mittleren Kanzleien stellten jedoch in den Regionen die steuerliche Beratung sicher, bildeten aus und schafften Arbeitsplätze vor Ort.
Positiv hervorzuheben ist aus Sicht des DStV ebenfalls, dass der Gesetzentwurf keine Erweiterungen der Befugnisse der (Bilanz-)Buchhalter etwa bei der Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen vorsieht, wie sie aus den Reihen der Buchhalter gefordert werden. Der DStV habe dazu deutlich gemacht, dass auch hier dringend die Notbremse gezogen werden muss, um weiterhin eine effiziente Finanzverwaltung und einen wirksamen Schutz der Verbraucher und Unternehmen sicherzustellen. Bereits das unterschiedliche Qualifikationsniveau von Buchhaltern und Steuerberatern spreche gegen eine Befugniserweiterung.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 23.04.2026