13.05.2026
Wie eine Kugel Eis in der Sonne schmilzt auch die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 dahin – so drückt es die Lohnsteuerhilfe Bayern aus. Was noch nach ausreichend Zeit klinge, könne schneller vergehen als gedacht. Für das Steuerjahr 2025 laufe die Frist bis zum 31.07.2026.
Die Lohnsteuerhilfe weiß aus Erfahrung: Viele Steuerpflichtige unterschätzten den Aufwand und gerieten dann unter Zeitdruck. Wer zu lange wartet, riskiere unnötigen Stress und eventuell finanzielle Nachteile.
Wer sich professionelle Hilfe holt, könne dagegen erstmal entspannt bleiben. Wird die Steuererklärung durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung erstellt, verlängere sich die Frist automatisch bis zum 01.03.2027. Doch auch hier sei vorausschauendes Handeln ratsam. Denn die Nachfrage nach Beratungsterminen rund um den Fristablauf sei erfahrungsgemäß hoch. Liegen triftige Gründe wie eine Krankheit oder ein Umzug vor, könne man selbst eine kurze Zeitverlängerung beim Finanzamt schriftlich anfragen.
Nicht jeder sei verpflichtet, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Für viele Arbeitnehmer ohne besondere Zusatzkonstellationen sei sie freiwillig – "aber oft lohnend, da im Schnitt mehrere hundert Euro Rückzahlung rausspringen", so die Lohnsteuerhilfe Bayern. In bestimmten Fällen bestehe eine Pflicht, etwa bei nicht versteuerten Einkünften über 410 Euro im Jahr, zum Beispiel aus Vermietung. Auch Ehepaare mit den Steuerklassen 3/5 oder 4 mit Faktor oder Einzelveranlagung müssten eine Erklärung abgeben, ebenso Rentner mit Einkünften über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro. Auch bei eingetragenen Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte, zum Beispiel Werbungskosten, und bei Bezug von Lohnersatzleistungen über 410 Euro im Jahr, zum Beispiel Elterngeld, bestehe eine Abgabepflicht, ebenso bei mehreren Arbeitsverhältnissen gleichzeitig und Steuerklasse 6.
Wer sich nicht sicher sei, könne beim Finanzamt nachfragen. Bei einer verpflichtenden Abgabe sollte die Frist eingehalten werden, rät die Lohnstezuerhilfe. Denn bei einer Überschreitung des Termins setze das Finanzamt automatisch einen Verspätungszuschlag fest. Dieser betrage ein Viertel Prozent der festgesetzten Steuer für jeden angefangenen Monat und mindestens 25 Euro pro Monat.
Lohnsteuerhilfe Bayern, PM vom 12.05.2026