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12.06.2026

Steuerbescheide: Elektronische Bekanntgabe verschoben

Die ursprünglich für 2026 vorgesehene Umstellung auf die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ist auf den 01.01.2027 verschoben worden. Wie das Landesamt für Steuern (LfSt) mitteilt, ergibt sich daher für die Bekanntgabe der Steuerbescheide im Jahr 2026 noch keine Änderung.

Falls jemand jedoch bereits in der Vergangenheit in die elektronische Bekanntgabe eingewilligt habe oder dies noch in 2026 beabsichtige, erfolge die Bekanntgabe grundsätzlich wie gewünscht elektronisch. In allen anderen Fällen erfolge im Jahr 2026 weiterhin eine postalische Bekanntgabe. Widersprüche gegen eine elektronische Bekanntgabe beziehungsweise Anträge auf eine Bekanntgabe auf dem Postweg seien für das Jahr 2026 daher nicht erforderlich.

Ab dem 01.01.2027 würden die Steuerbescheide dann auch ohne ausdrückliche Einwilligung elektronisch bekanntgegeben, wenn man die Steuererklärung zuvor elektronisch an das Finanzamt übermittelt hat. Um in diesen Fällen den Steuerbescheid dennoch in Papierform zu erhalten, wäre ein Widerspruch gegen die elektronische Bekanntgabe erforderlich.

Für die Widersprüche gegen eine elektronische Bekanntgabe ab dem 01.01.2027 werde noch in diesem Jahr eine elektronische Antragsmöglichkeit geschaffen, so das LfSt Niedersachsen. Es bittet darum, von Anträgen in Papierform abzusehen und gegebenenfalls die dann zur Verfügung stehende elektronische Antragsmöglichkeit zu nutzen.

Wer nicht über einen ELSTER-Zugang verfüge und seine Steuererklärung auch zukünftig auf Papier einreiche, brauche der elektronischen Bekanntgabe nicht zu widersprechen, sondern erhalte den Steuerbescheid auch ab 2027 weiterhin wie gewohnt in Papierform.

Landesamt für Steuern Niedersachsen, Internetseite vom 12.06.2026