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06.10.2026

Opfer häuslicher Gewalt: Sollen sich leichter aus gemeinsam mit dem Täter geschlossenen Mietvertrag lösen können

Das Bundesjustizministerium will Opfer häuslicher Gewalt künftig besser schützen. Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass Betroffene sich leichter aus einem gemeinsam mit dem Täter geschlossenen Mietvertrag lösen können. Außerdem sollen sie nicht länger für Mietschulden oder andere Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis haften müssen, die nach ihrem Auszug entstehen.

Nach den Plänen soll Gewaltopfern erstmals ein gesetzlicher Anspruch auf die Mitwirkung des Täters bei Kündigung oder Änderung eines gemeinsamen Mietvertrags zustehen. Voraussetzung ist, dass sie innerhalb von sechs Monaten nach der Gewalttat oder einer entsprechenden Drohung tätig werden.

Zugleich will das Justizministerium den Schutz nach dem Gewaltschutzgesetz auf das Umfeld der Betroffenen ausweiten. Familiengerichte sollen künftig auch für Kinder, pflegebedürftige Angehörige oder andere von der gewaltbetroffenen Person abhängige Haushaltsmitglieder Schutzanordnungen wie Kontakt- und Näherungsverbote gegen den Täter erlassen können.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, Betroffene sollten nach häuslicher Gewalt leichter den Weg in ein sicheres und selbstbestimmtes Leben finden. Der Referentenentwurf wurde an Länder und Verbände verschickt; Stellungnahmen sind bis zum 30.10.2026 möglich.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, PM vom 05.10.2026