17.06.2024
Wieder einmal warnt die Steuerverwaltung vor Betrügern, die im Namen von ELSTER E-Mails versenden. Der Betreff sei "Dringende Handlung erforderlich: Ihr ELSTER-Steuerrestbetrag" oder Ähnliches. In den E-Mails werde dazu aufgefordert, einen Link zu einem angeblichen Formular zu öffnen, um eine Steuererstattung zu erhalten, so das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz.
Das Amt warnt ausdrücklich zur Vorsicht bei solchen oder vergleichbaren E-Mails. Steuerforderungen oder -erstattungen würden vom Finanzamt nicht per E-Mail, SMS oder telefonisch mitgeteilt. Wer von ELSTER per E-Mail eine Benachrichtigung über einen Posteingang im "Mein-ELSTER-Portal" erhalten, müsse sich sodann immer zunächst im ELSTER-Portal anmelden. Hierzu müsse der Steuerpflichtige ein Benutzerkonto erstellt haben.
Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM vom 14.06.2024